10. Aussagenwürdigung 10.1 Privatklägerin Der von der Privatklägerin geschilderte Handlungsablauf ist in Bezug auf die Motive der Beschuldigten nicht nachvollziehbar und scheint lebensfremd. Es ist nicht verständlich, wieso die Beschuldigte zunächst in keiner Weise auf die Privatklägerin und ihren Ehemann hätte reagieren sollen (pag. 52 Z. 44), nur um sich dann erst viel später (vgl. pag. 170 Z. 29 f.) «sehr leise» von hinten anzuschleichen (pag. 173 Z. 13) und ohne erkennbaren Grund plötzlich «wie wild» auf die Privatklägerin einzuschlagen (pag. 60 Z. 132 f.).