9. Vorbemerkungen Nachfolgend werden zunächst die Aussagen der einzelnen Beteiligten gewürdigt und deren Beweiswert festgestellt. Anschliessend wird auf die umstrittenen Punkte eingegangen, d.h. darauf, ob die Privatklägerin Filmaufnahmen machte, wer mit den Handgreiflichkeiten anfing und ob die Beschuldigte die Privatklägerin im Brustbereich am Oberteil packte und dabei Kratzer im Bereich des Décolletés verursachte. Schliesslich werden die Ergebnisse in einem Beweisfazit zusammengefasst.