7.3 Bestrittener Sachverhalt Von der Verteidigung bestritten wird jedoch, dass die Beschuldigte mit der Schubserei begonnen haben soll (pag. 285 ff.). Ausserdem wird bestritten, dass die Beschuldigte die Privatklägerin im Brustbereich an deren Oberteil gepackt und dabei gekratzt haben soll (pag. 288 ff.).