7.2 Unbestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass sich die Beschuldigte im G.________ [Einkaufszentrum] zu ihrem Ex-Mann und dessen neuer Ehefrau (der Privatklägerin) begab und dass es zwischen der Beschuldigten und der Privatklägerin zu einer gegenseitigen Schubserei kam, wobei die Privatklägerin von der Beschuldigten gegen ihren Einkaufswagen gestossen wurde (pag. 285; pag. 60 Z. 138 ff.).