5. Anträge der Beschuldigten Die Beschuldigte beantragte zusammengefasst, es sei die Rechtskraft der Ziff. I des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs festzustellen (Antrag 1), sie sei vom Vorwurf der Tätlichkeiten freizusprechen (Antrag 2), die Verfahrenskosten beider Instanzen seien dem Kanton Bern aufzuerlegen (Antrag 3) und es sei ihr zu Lasten der Staatskasse eine angemessene Entschädigung für ihren im oberinstanzlichen Verfahren gehabten Verteidigungsaufwand zuzusprechen (Antrag 4; siehe zum Ganzen pag. 283).