2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete die Beschuldigte mit Eingabe vom 31. Juli 2018 fristgerecht die Berufung beim Regionalgericht Berner Jura-Seeland an (pag. 193), welches die Berufungsschrift am 9. August 2018 an das zuständige Regionalgericht Bern-Mittelland weiterleitete (pag. 191 ff.). Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 18. September 2018 (pag. 205 ff.). Mit Eingabe vom 29. Oktober 2018 reichte die Beschuldigte form- und fristgerecht die Berufungserklärung ein (pag. 255 ff.).