15 schuldigten ist davon auszugehen, dass zu Beginn des Überholmanövers kein Gegenverkehr herrschte. 11.4 Fazit Zusammenfassend ist festzustellen, dass zwei sich widersprechende Varianten zur Diskussion stehen. Nach der Gegenüberstellung sämtlicher Aussagen können der genaue Unfallhergang und die massgeblichen Unfallumstände nicht abschliessend rekonstruiert werden. Dabei muss auch die frei überblickbare Strecke offen bleiben. Beide Varianten des Vorfalles könnten sich so zugetragen haben.