Es bleibt jedoch unklar, ob dies bereits zu Beginn des Überholmanövers erfolgte. Gegenüber der Polizei schilderte er, dass der Beschuldigte nach dem Fussgängerstreifen zum Überholen angesetzt habe. Dabei sei ihm ein korrekt fahrender Personenwagen entgegen gekommen (pag. 16). Diese Aussage lässt darauf schliessen, dass das entgegenkommende Fahrzeug zu Beginn des Überholmanövers bereits zu sehen war. Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung sagte er sodann, dass eine leichte Kurve beim Restaurant H.________ gekommen sei, wo er bemerkt habe, dass das ihm nachfahrende Fahrzeug das Überholmanöver gestartet habe. Er habe bemerkt, dass er schon fast neben ihm gefahren sei.