60, Z. 32). Der Fussgängerstreifen, bei dem er zum Überholmanöver angesetzt habe, sei dagegen nicht so unübersichtlich wie ihn B.________ darstelle (pag. 61, Z. 34-35). Das Abbremsen von B.________ wird von diesem selbst nicht in Abrede gestellt. Der Zeuge C.________ konnte ebenfalls beobachten, wie B.________ bremste. Zudem ergibt sich aus den Aussagen von B.________ und des Zeugen C.________, dass B.________ teilweise langsam gefahren ist und seine Geschwindigkeit immer wieder reduzierte. Ob B.________ tatsächlich einen Schikanestopp ausführte resp.