Unklar bleibt nach wie vor, weshalb es bei dieser Ausgangslage dennoch zu einer Kollision gekommen ist. Befindet sich das überholende Fahrzeug bereits vor dem überholten Fahrzeug und beschleunigt, währenddessen das überholte Fahrzeug abbremst, so hätte sich der Abstand zwischen den beiden Fahrzeugen vergrössern müssen. Ein Wiedereinbiegen hätte ohne weiteres möglich sein müssen. Ob B.________ – wie vom Beschuldigten vor-