einer an B.________ gerichteten Ergänzungsfrage führte der Beschuldigte aus, dass B.________ beim H.________ gemerkt habe, dass er schon neben ihm gewesen sei. Dort habe er [der Beschuldigte] Vollgas gegeben. Er fragte B.________, wie er glaube, dass sie beide unten bei der Tankstelle noch immer nebeneinander gewesen seien, wenn er [der Beschuldigte] mit 60 km/h gefahren sei. Darauf antwortete dieser, dass sie bei der Tankstelle nicht mehr nebeneinander, sondern der Beschuldigte bereits vor ihm gewesen sei. Der Beschuldigte habe beim H.________ überholt.