Dabei habe der weisse Personenwagen seine linke Wagenseite touchiert. Er habe ein Bremsmanöver eingeleitet, um dem weissen Personenwagen Platz zu machen und eine Frontalkollision zu verhindern (pag. 16). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung ergänzte er, dass beim Restaurant H.________ eine leichte Kurve komme, wo er das Überholmanöver bemerkt habe. Er habe bemerkt, dass der Beschuldigte schon fast neben ihm gestanden sei (pag. 64, Z. 33-35). Zum eigenen Beschleunigen führte B.________ sodann aus, dass er nicht Gas gegeben habe, um das Wiedereinbiegen zu verhindern (pag. 65, Z. 34- 35). Im Rahmen einer an B.___