Weil Gegenverkehr genaht habe, habe er auf die rechte Spur einbiegen müssen. Dabei hätten sich ihre Fahrzeuge seitlich touchiert. Er sei einfach überrascht gewesen, dass der überholte Personenwagen plötzlich beschleunigt habe (pag. 10). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung ergänzte er, dass er B.________ schon überholt gehabt habe, aber mit Wiedereinbiegen noch habe zuwarten wollten, bis er diesen im Rückspiegel wieder habe sehen können. Er selbst habe voll beschleunigt. Erst beim Wiedereinbiegen habe er die Kollision gespürt (pag. 60, Z. 37-39). Schliesslich gab er an, dass B.________ nach dem zweiten Schikanestopp voll beschleunigt habe (pag. 60, Z. 40).