__ vor dem Überholmanöver nicht mit der erlaubten Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h, sondern langsamer gefahren ist. Er ist ortskundig und kennt damit die Fussgängerstreifen sowie die Verkehrslage, weshalb er seine Geschwindigkeit jeweils reduziert hat. B.________ beschrieb sich als sehr korrekt fahrenden Automobilisten. Es ist vorbildlich, dass er achtsam gefahren ist und die Geschwindigkeit vor den Fussgängerstreifen jeweils reduziert hat. Dass ein Kreisverkehr nicht mit 50 km/h befahren werden kann, erscheint ebenfalls nachvollziehbar. Dagegen gehen die Aussagen hinsichtlich der Stärke des Abbremsens auseinander. Der Beschuldigte spricht von Schikanestopp, was B.___