Beim Bahnübergang sei ihm dann auch der weisse Personenwagen hinter ihm aufgefallen. Dieser sei ihm so dicht aufgefahren, dass er dessen Scheinwerfer nicht mehr gesehen habe. Nach dem Überqueren des Bahnübergangs habe er die Geschwindigkeit wieder erhöht. Da aber unmittelbar nach dem Übergang ein Fussgängerstreifen komme, habe er seine Geschwindigkeit schon wieder etwas reduziert, da dieser Fussgängerstreifen etwas schlecht einsehbar sei. Der weisse Personenwagen habe den Abstand nicht vergrössert (pag. 12). Er habe aber beim Fussgängerstreifen nicht bis zum Stillstand abgebremst. Er habe seine Fahrt fortgesetzt und habe den Kreisverkehrsplatz befahren.