Da er kein Gegenverkehr habe wahrnehmen können, habe er den Blinker gesetzt und zum Überholmanöver angesetzt (pag. 8). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung ergänzte er, dass der E.________(Automarke) bei einem gefährlichen Fussgängerstreifen beim Volg brutal abgebremst habe. Er habe erst realisiert, dass es sich um einen Schikanestopp gehandelt habe, als er gesehen habe, dass kein Fussgänger dort gestanden sei.