Umständen durchaus verständlich und darf nicht einseitig dem Beschuldigten zugeschrieben werden. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Zeuge C.________ detaillierte, schlüssige und nachvollziehbare Aussagen machte. Er schilderte den Vorfall in logischer Abfolge. Aufgrund der Aussagen der Zeugen C.________ und J.________ kann im Sinne eines Zwischenergebnisses festgehalten werden, dass sie beide ein Beschleunigen der Fahrzeuge wahrgenommen haben. J.________ durch Aufheulen von Motoren und der Zeuge C.________ durch eigene Beobachtungen. Zudem ist aufgrund der glaubhaften Aussagen des Zeugen davon auszugehen, dass nicht nur der Beschuldigte, sondern auch B.______