9 ziehbar, dass der Beschuldigte den seitlichen Abstand eingehalten habe (pag. 69, Z. 4). Er habe gesehen, dass der andere nach dem Kreisel gebremst habe. Er sei mit etwa 20 km/h langsam aus dem Kreisel herausgefahren. Danach habe er das Bremslicht des anderen gesehen. Der Beschuldigte habe gerade überholt gehabt und dann hätten beide Gas gegeben (pag. 69, Z. 17-19). Sodann führte er nur wenige Zeilen später erneut aus, der Beschuldigte habe den Blinker gesetzt und überholen wollen. Dann habe das graue Auto wieder beschleunigt und wieder gebremst.