Konkrete Anhaltspunkte für eine (durchaus mögliche) Beeinflussung vermag diese jedoch nicht zu belegen. Gegen eine relevante Beeinflussung spricht, dass der Zeuge differenzierte Aussagen machte. Er schilderte jeweils konkret, was er selbst wahrnehmen und welche Aspekte er nicht beobachten konnte. Zudem führte er Details an. Zum Beispiel, dass er den Beschuldigten erkannt habe und versucht habe, auf sich aufmerksam zu machen (Lichthupe, Blinken). Weiter sagte er entgegen den Ausführungen des Beschuldigten aus, dass er kein entgegenkommendes Fahrzeug wahrgenommen habe.