Gemäss dem Anzeigerapport beträgt die frei überblickbare Strecke zwischen dem zweiten und dritten [recte dritten und vierten] Fussgängerstreifen ca. 80 bis max. 100 Meter (pag. 5). Die Kammer geht davon aus, dass sich das Überholmanöver zwischen dem Restaurant H.________ und der Tankstelle ereignet hat, womit sich auch die frei überblickbare Strecke verändert haben dürfte - wobei auch hierzu keine definitive Distanzangabe gemacht werden kann. Zu Gunsten des Beschuldigten ist jedoch von einer etwas längeren frei überblickbaren Strecke auszugehen.