aus, dass sich das Überholmanöver irgendwo zwischen dem Restaurant H.________ und der Tankstelle zugetragen hat. Unter diesen Umständen ist auch der Einwand des Beschuldigten zu berücksichtigen, wonach er eine freie Strecke von ca. 140 Metern habe überblicken können (pag. 117). Gemäss dem Anzeigerapport beträgt die frei überblickbare Strecke zwischen dem zweiten und dritten [recte dritten und vierten] Fussgängerstreifen ca. 80 bis max. 100 Meter (pag. 5).