Im Rahmen seines Plädoyers anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung erklärte er erneut, dass vor dem M.________ auf der Höhe «N.________» der zweite Schikanestopp erfolgt sei (pag. 71). Im Rahmen seiner Berufungserklärung bzw. -begründung führte er sodann aus, dass B.________ zwischen dem H.________ und der alten N.________ (also nach dem zweiten von total vier Fussgängerstreifen) einen zweiten Schikanestopp vollführt habe.