11. Beurteilung durch die Kammer 11.1 Überholweg Dem Anzeigerapport vom 13. März 2017 ist hierzu zu entnehmen, dass B.________ sein Fahrzeug unmittelbar nach der Kreuzung I.________ vor dem Fussgängerstreifen erneut ziemlich abgebremst haben soll. In diesem Moment habe der Beschuldigte zu einem Überholmanöver angesetzt. Vor der sich linkerhand befindlichen Garage/Tankstelle sei er wieder auf die rechte Fahrspur eingebogen (pag. 3). In der Unfallskizze wurde die Überholstrecke nicht erst nach der Kreuzung, sondern bereits einige Meter weiter vorne eingezeichnet (pag. 3). Wird diese Schilderung mit dem Kartenausschnitt (pag.