5 äusserte er sich zu den Aussagen von J.________ und deren Würdigung (pag. 125 f.). Abschliessend führte er sodann aus, dass er die Subsumtion der Gerichtspräsidentin kategorisch zurückweise (pag. 126). Mit dem Urteil der Vorinstanz sei das Opfer zum Täter gemacht und der Täter freigesprochen worden. Es gebe genügend Indizien dafür, dass seine Darlegung stimme und er hoffe, dass im Zweifel für den Angeklagten entschieden werde (pag. 127).