4 8. Bestrittener Sachverhalt Vorab ist der genaue Überholvorgang zu klären bzw. der Überholweg festzulegen, um im Anschluss daran die sich stellenden Fragen zu beantworten, insbesondere betreffend die Verkehrs- und Sichtverhältnisse. Wie die Vorinstanz bereits zutreffend festhielt, liegt der Schwerpunkt der Beurteilung darin, ob der Beschuldigte an einer unübersichtlichen Stelle überholt, dabei den Abstand zum überholenden Fahrzeug nicht eingehalten und dadurch Dritte gefährdet hat.