Weiter ist erstellt, dass während des Überholmanövers auf der Gegenfahrbahn ein Auto mit normal angepasster Geschwindigkeit entgegenfuhr, welches den Beschuldigten dazu zwang, das Überholmanöver verfrüht abzubrechen. Das verfrühte Wiedereinbiegen des Beschuldigten auf die rechte Fahrspur, das auf sein risikoreiches Überholmanöver zurückzuführen ist, führte dann zu einer seitlichen Kollision zwischen dem Personenwagen des Beschuldigten und dem grauen E.________ (Automarke) des überholten B.________. Das Vorbringen des Beschuldigten, wonach ihn der vor ihm fahrende B.________ durch zweimaliges unnötiges Abbremsen schikaniert