_ habe während des Überholmanövers des Beschuldigten abbremsen müssen, damit dieser wegen eines korrekt entgegen kommenden Fahrzeugs wieder auf den rechten Fahrstreifen habe wechseln können, um eine Frontalkollision zu vermeiden. Beim Wechsel auf die rechte Fahrbahn habe der Beschuldigte einen zu geringen Abstand zum überholten Fahrzeug eingehalten und mit diesem eine Streifkollision verursacht. Die Vorinstanz gelangte zu folgendem Beweisergebnis (pag.