Es gebe genügend Indizien dafür, dass seine Darlegung stimme und er hoffe, dass das Obergericht «im Zweifel für den Angeklagten» entscheiden werde (pag. 117 ff.). Mit seinen Ausführungen beantragt der Beschuldigte sinngemäss die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils und einen Freispruch von der Anschuldigung der groben Verkehrsregelverletzung, unter Kosten- und Entschädigungsfolge.