2 interpretationen seitens der Vorinstanz gekommen sei, insbesondere was die Glaubwürdigkeit von Zeuge C.________ und seine eigene Fahrweise betreffe. Er weise die Subsumtion der Vorinstanz kategorisch zurück. Es gebe genügend Indizien dafür, dass seine Darlegung stimme und er hoffe, dass das Obergericht «im Zweifel für den Angeklagten» entscheiden werde (pag.