2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte mit Schreiben vom 24. November 2017 form- und fristgerecht Berufung an (pag. 86). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 7. Februar 2018 (pag. 109) reichte er am 19. Februar 2018 form- und fristgerecht eine Berufungserklärung ein. Er erklärte und begründete die vollumfängliche Anfechtung des Urteils (pag. 117 ff.). Mit Schreiben vom 23. Februar 2018 gab die Generalstaatsanwaltschaft bekannt, dass sie auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren verzichte (pag.