1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Oberland (Einzelgericht) vom 20. November 2017 wurde A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln beim Überholen, begangen am 20. Februar 2017 in K.________/BE, schuldig erklärt und zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 50.00, ausmachend total CHF 500.00, zu einer Verbindungsbusse von CHF 300.00 sowie zur Bezahlung der Verfahrenskosten von CHF 1‘940.00 verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren.