12. Wie schon im Beschwerdeverfahren vor der POM, stellt der Beschwerdeführer auch für das Beschwerdeverfahren vor Obergericht ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege, unter Verbeiständung durch Rechtsanwalt B.________. 12.1 Gemäss Art. 111 Abs. 1 VRPG befreit die Verwaltungsjustizbehörde eine Partei auf Gesuch hin von den Kosten- und allfälligen Vorschuss- sowie Sicherstellungspflichten, wenn die Partei nicht über die erforderlichen Mittel verfügt und ihr Rechtsbe-