Vielmehr konnte damit zugleich dem Zustand des Beschwerdeführers, insbesondere der diagnostizierten Schizophrenie, bestmöglich begegnet werden. Gerade durch die dort sichergestellte engmaschige, individuelle und intensive Betreuung war so etwa gewährleistet, allfällige Verschlechterungen des Zustands des Beschwerdeführers oder autoaggressive Verhaltensweisen zeitnah zu erkennen und entsprechende Massnahmen zu ergreifen.