28 dd. Die streitbetroffene Sicherungsmassnahme erweist sich im Übrigen auch in zeitlicher Hinsicht als verhältnismässig: Sie wurde für die Eintrittsphase auf maximal zwei Monate festgelegt mit dem Hinweis, dass bei gutem Verlauf eine vorherige Lockerung dieser Sicherungsmassnahme vorbehalten bleibe (angefochtene Verfügung E. 2 S. 9).