von Gewaltanwendung gegenüber sich selbst und gegenüber Sachen in einem dafür eingerichteten Sicherheitsraum untergebracht werden musste. Dies, nachdem der Beschwerdeführer am Morgen des 8. Juli 2018 massive Schläge an die Zellentüre ausgeführt und pausenlos geschrien habe, wobei die Botschaft nicht interpretierbar gewesen sei. Die bisherige, bekannte Anamnese lege nahe, dass er psychisch an seine Grenzen gekommen sei (Vorakten pag. 1676 ff.).