1486, 1387), auch nicht im Therapieverlaufsbericht vom 19. April 2018 (Vorakten pag. 1488 ff.). Vielmehr wurde im Austrittsbericht vom 9. Juli 2018 festgehalten, dass kein auffälliger Konsum psychotroper Substanzen bekannt sei (Vorakten pag. 1686). Zudem beging der Beschwerdeführer die Tätlichkeit gegenüber dem Mitpatienten am 23. März 2018 und damit 11 Tage nach seiner Flucht und dem angeblichen Drogenkonsum (Vorakten pag. 1690).