bb. Entgegen den Vorbringen des Beschwerdeführers verlangt somit bereits das Gesetz eine „Gefahr in erhöhtem Masse“; das Konzept des Regionalgefängnisses Burgdorf vom Januar 2018 (Vorakten pag. 1562 ff.) verweist hinsichtlich der Voraussetzungen für die Anordnung der Einzelbehandlung 27 denn auch ausdrücklich auf Art. 58 SMVG. Es enthält diesbezüglich lediglich ausführende Bestimmungen zur weiterführenden Einzelbehandlung: