Die Vorinstanz [die Vollzugsbehörde] hielt diesbezüglich in der angefochtenen Verfügung fest, sie erachte den Antrag des Regionalgefängnisses Burgdorf vom 13. Juni 2018 als ausreichend begründet und unter Berücksichtigung der Gesamtumstände auch als nachvollziehbar und legitim. Insbesondere angesichts der mit Therapieverlaufsbericht des C.____