hatte auch von keinen grösseren Problemen mit dem Beschwerdeführer zu berichten. Einzig am 8. Juli 2018 gab es einen Vorfall (massive Schläge an die Zellentüre, pausenloses Schreien), aufgrund dessen der Beschwerdeführer für ein paar Tage in einem Sicherheitsraum untergebracht werden musste (Vollzugsakten pag. 1676 ff.). Der Zustand des Beschwerdeführers stabilisierte sich jedoch wieder und nach Einschätzung des Gesundheitsdienstes haben keine Anzeichen bestanden, dass es sich dabei um eine psychotische Reaktion handelte (vgl. Vollzugsakten pag. 1673).