Insbesondere ist die medizinische Versorgung im Regionalgefängnis Burgdorf 24 gut gewährleistet. Der Beschwerdeführer könnte in akuten Phasen seiner schweren psychischen Krankheit nötigenfalls in die Bewachungsstation im Inselspital Bern überführt und anschliessend gegebenenfalls nach medizinischer Einschätzung in einer Klinik untergebracht werden (vgl. z.B. die Einschätzung von Dr. med. G.________, Leitender Oberarzt, Forensisch-Psychiatrischer Dienst der Universität Bern [FPD], Vollzugsakten pag. 1606 und 1721).