1499). Wie sie in ihrer Verfügung festhielt, bestehen dort ein therapeutisches Betreuungsangebot sowie Beschäftigungsmöglichkeiten, um dem krankheitsbedingten Betreuungsbedarf des Beschwerdeführers während des vorübergehenden Aufenthaltes im Rahmen der Möglichkeiten eines Regionalgefängnisses begegnen zu können (Verfügung vom 21. Juni 2018, S. 7 f.). Darüber hinaus existiert mit der AIB eine eigene Abteilung, die es erlaubt, dass etwa (bspw. im Zusammenhang mit einer diagnostizierten Schizophrenie) psychisch auffällige Eingewiesene ressourcenintensiver und fokussiert auf den Einzelfall, d.h. mit einem deutlich höheren Betreuungsaufwand und in einem Bezugspersonenmodell begleitet