Vorliegend präsentierte sich die Sachlage so, dass eine weitere Unterbringung im C.________ nicht mehr möglich war, weil die dortigen Ärzte dies nicht mehr für vertretbar hielten. Aus den Vollzugsakten geht hervor, dass die Vollzugsbehörde schon in den Jahren vor der vorliegenden Verlegung immer wieder Alternativen zur vorübergehenden Verlegung in ein Regionalgefängnis prüfte. So wog sie in einer Fallbesprechung vom 22. Dezember 2016 die möglichen Szenarien gegeneinander ab (Vollzugsakten pag.