Insbesondere ist ein Entweichen, was dem Beschwerdeführer im C.________ schon zweimal ge- 22 lungen war, im Gefängnis ungleich schwieriger. Dadurch ist sichergestellt, dass je nach Einschätzungen des Gutachters eine doch noch mögliche weitere Behandlung der psychischen Krankheit des Beschwerdeführers in einer anderen Einrichtung möglich bleibt oder zumindest die weiteren Schritte des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens zur Aufhebung der Massnahme durchgeführt werden können. Die Massnahme ist geeignet, die erwähnten Ziele und öffentlichen Interessen zu erreichen.