Mit der vorübergehenden Verlegung des Beschwerdeführers ins Regionalgefängnis Burgdorf für die Dauer, bis das weitere Vorgehen geklärt und allenfalls das Verfahren auf Aufhebung der Massnahme abgeschlossen ist, kann der erhöhten Gefahr, welche vom Beschwerdeführer ausgeht, wirksam begegnet werden. Insbesondere ist ein Entweichen, was dem Beschwerdeführer im C.________ schon zweimal ge- 22 lungen war, im Gefängnis ungleich schwieriger.