insbesondere betreffend Möglichkeiten eines weiteren Vollzugs bzw. einer Aufhebung der Massnahme (Vollzugsakten pag. 1502). Die formelle Auftragserteilung erfolgte am 4. Juni 2018 (Vollzugsakten pag. 1536 ff.). Zudem reservierte die Vollzugsbehörde im Hinblick auf eine allfällige Aufhebung der Massnahme und deren Rechtsfolgen nach Vorliegen des Gutachtens vorsorglich einen Sitzungstermin bei der Konkordatlichen Fachkommission zur Beurteilung der Gemeingefährlichkeit von Straftätern (KoFaKo) für Oktober 2018 (Vollzugsakten pag.