1497, 1493: «In Anbetracht des bisherigen Gesamtbehandlungsverlaufs lässt die Weiterbehandlung Herrn A.________ unter den Bedingungen/Möglichkeiten des C.________, wie oben dargelegt, keine Verbesserung der legalprognostischen Einschätzung erwarten und sein weiterer Verbleib auf einer Sicherheitsstation ist – lediglich vor dem Hintergrund einer für notwendig erachteten Sicherung – nicht mehr länger vertretbar.