18 Depotmedikation, zeigte anhaltend aggressive Anspannung und fehlende Absprachefähigkeit und musste wegen unmittelbar zu erwartender Fremdaggression bzw. zu erwartenden Übergriffverhaltens fixiert und zwangsmediziert werden. Nach diesem letztlich erfolglosen Verlauf der Depotmedikation weigerte sich das C.________, den Beschwerdeführer weiterhin in der Sicherheitsstation zu behalten, was der Vollzugsbehörde dann auch mehrmals unmissverständlich zur Kenntnis gebracht wurde (Vollzugsakten pag. 1497, 1493: «In Anbetracht des bisherigen Gesamtbehandlungsverlaufs lässt die Weiterbehandlung Herrn A.__