59 StGB geprüft. Zu diesem Zweck werde der Beschwerdeführer bis Ende Juli 2018 begutachtet. Gemäss dem von Seiten des C.________ dargelegten Sachstand fänden die behandelnden Personen nur schwerlich Zugang zum Beschwerdeführer. Eine ordentliche Durchführung der Massnahme sei folglich offensichtlich selbst im aktuellen Setting gar nicht möglich. Bezüglich der Erfolgschancen einer Weiterführung der Massnahme gelte es zwecks weiterer Planung die gutachterliche Einschätzung abzuwarten.