9. Der Beschwerdeführer beantragt, er sei unverzüglich aus dem Regionalgefängnis Burgdorf zu entlassen und in eine geeignete Einrichtung zu verlegen (Rechtsbegehren Ziff. 2). In materieller Hinsicht ist damit die Rechtmässigkeit der Verlegung zu prüfen bzw., ob die POM letztere zu Recht bejaht hat. 9.1 Der Beschwerdeführer befand sich vor seiner Verlegung im C.________ in einer geeigneten Einrichtung zur Durchführung der stationären therapeutischen Massnahme nach Art