Jedoch seien in den letzten Tagen bis Wochen vermehrt zumindest Kurzkontakte bis (kurze) Gespräche mit der fallführenden Ärztin bzw. mit dem Pflegepersonal möglich gewesen. Er wolle in sein Heimatland ausgeschafft bzw. zunächst in ein Gefängnis versetzt werden. Nachdem es in den letzten Wochen ohne antipsychotische Medikation nicht zu einer Destabilisierung bzw. psychopathologischen Verschlechterung gekommen sei, sei ein neuer Anlauf bzgl. einer Versetzung in ein Gefängnis zu unternehmen (Vorakten pag. 1549).